Schulhof

Elterngrenzbetrag 30,68 EUR für Schuljahr 2025/26

09. April 2026

Elterninformation zum Elterngrenzbetrag (Kostenbeiträge nach der Lernmittelsatzung)

Liebe Eltern,
liebe volljährige Schülerinnen und Schüler,

die Schulträgerin wird in diesem Jahr noch einmal neue Beitragsbescheide an ALLE Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler zu verschicken - denn viele haben die Bescheide nicht mehr vorliegen.

👉 Der Versand der neuen Bescheide erfolgt noch im Laufe dieses Kalenderjahres.
👉 Bis dahin ist keine weitere Zahlung für das Schuljahr 2025/26 erforderlich.

In den neuen Bescheiden sind wie gewohnt die Fälligkeitstermine sowie die Bankverbindung aufgeführt.

Wichtig:
Wer den Elterngrenzbetrag für das Schuljahr 2025/26 bereits überwiesen hat, muss nichts weiter veranlassen. Die Zahlung wird automatisch mit dem neuen Bescheid verrechnet.

Achtung! 
Dies gilt nicht für die Wechsler bzw. Neuaufnahmen. Sie bekommen einen neuen Bescheid, da der Betrag dem Schüler /der Schülerin und der jeweiligen Schule zugeordnet ist. Der Versand kann hier auch erst im Frühjahr 2026 erfolgen. 

Fragen bitte ausschließlich an:   lernmittel@rostock.de

Update 08.04.2026: Die restlichen/fehlenden Bescheide für das Gymnasium Reutershagen werden in den nächsten zwei Wochen erstellt und an die Elternhäuser versandt.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Diederich

Bitte achten Sie bei den Bescheiden, ob es Mehrjahresbescheide sind oder nicht:

  • Er gilt immer für den Besuch der jetzigen Schule.
  • Bei einem Wechsel zum neuen Schuljahr an eine andere staatliche Schule in Rostock, bekommen Sie einen neuen Bescheid.
  • Auf den Mehrjahresbescheiden ist die Fälligkeit zum 01.11. eine Jahres vermerkt.
  • Ist das nicht der Fall, dann bekommen Sie zum nächsten Schuljahr wieder einen neuen Bescheid zugestellt.

Die Meldungen an die Stadt Rostock erfolgt durch die Schulsekretariate Ihrer Schule. Die Eltern/Sorgeberechtigten/volljährige Schülerinnen und Schüler nehmen keine Meldungen an die Stadt vor. Sie müssen nur die Schule über Ihren Abgangs- oder Wechselwunsch informieren. (siehe www.gymnasium-reutershagen.de/sekretariat/ - Abmeldung von der Schule bei Abgang oder Wechsel - Antrag auf Beurlaubung/Freistellung)

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