Schulhof

Elterngrenzbetrag 30,68 EUR - Schuljahr 2026/27

24. August 2026

Elterninformation zum Elterngrenzbetrag (Kostenbeiträge nach der Lernmittelsatzung)

Liebe Eltern, liebe volljährige Schülerinnen und Schüler,

alle Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler haben im letzten Schuljahr (2025/26) ihre Bescheide erhalten.

Bitte achten Sie bei den Bescheiden, ob es Mehrjahresbescheide waren oder nicht:

  • Auf den Mehrjahresbescheiden ist die Fälligkeit zum 01.11. eines Jahres vermerkt.
  • Ist das nicht der Fall, dann bekommen Sie zum nächsten Schuljahr wieder einen neuen Bescheid zugestellt.
  • Er gilt immer für den Besuch der jetzigen Schule.
  • Bei einem Wechsel zum neuen Schuljahr an eine andere staatliche Schule in Rostock, bekommen Sie einen neuen Bescheid. - Das gilt für die neuen Klassen 5 und 7 sowie alle anderen Neuzugänge am Gymnasium Reutershagen.

Für Wechsler bzw. Neuaufnahmen gilt also, dass Sie einen neuen Bescheid bekommen, da der Betrag dem Schüler /der Schülerin und der jeweiligen Schule zugeordnet ist. Der Versand erfolgt nicht durch die Schule. 

Fragen bitte ausschließlich an:   lernmittel@rostock.de

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Diederich

Die Meldungen an die Stadt Rostock erfolgt durch die Schulsekretariate Ihrer Schule. Die Eltern/Sorgeberechtigten/volljährige Schülerinnen und Schüler nehmen keine Meldungen an die Stadt vor. Sie müssen nur die Schule über Ihren Abgangs- oder Wechselwunsch informieren. (siehe www.gymnasium-reutershagen.de/sekretariat/ - Abmeldung von der Schule bei Abgang oder Wechsel - Antrag auf Beurlaubung/Freistellung)

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