Antrag auf Schulwechsel und Schulabgang

Verfahren bei Schulwechsel

Anmeldung an der neuen Schule: Die Eltern/Sorgeberechtigten melden ihr Kind an der aufnehmenden Schule an.

Abmeldung an der alten Schule: Gleichzeitig muss ihr Kind bei der bisherigen Schule abgemeldet werden. So wird sichergestellt, dass die Schulpflicht lückenlos erfüllt wird.


Verfahren bei Schulabgang

Abmeldung an der alten Schule: Das Kind muss der bisherigen Schule abgemeldet werden.

Abmeldung vom Gymnasium Reutershagen (DOCX)
Laufzettel Oberstufe bei Abmeldung