Anmeldung an der neuen Schule: Die Eltern/Sorgeberechtigten melden ihr Kind an der aufnehmenden Schule an.
Abmeldung an der alten Schule: Gleichzeitig muss ihr Kind bei der bisherigen Schule abgemeldet werden. So wird sichergestellt, dass die Schulpflicht lückenlos erfüllt wird.
Abmeldung an der alten Schule: Das Kind muss der bisherigen Schule abgemeldet werden.