Meldung von Fehlzeiten (durch Krankheit, Arztterminen etc.)


Bitte informieren Sie die Schule ab dem ersten Fehltag bis spätestens 7:50 Uhr über die Abwesenheit Ihres Kindes.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können diese Meldung selbst vornehmen.

Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:

Telefonisch:
0381 / 381-41240 – Schulsekretariat
Bitte nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter. Dieser wird regelmäßig abgehört.

Per E-Mail:
gy-reutershagen@rostock.de
Bitte setzen Sie die Klassenleitung bzw. den Tutor / die Tutorin in CC.

Geben Sie in der Meldung immer folgende Angaben an: 
Name, Klasse bzw. Kurs, Grund der Abwesenheit (z. B. Krankheit, Arzttermin, etc.) und die Dauer der Abwesenheit

Bitte senden Sie keine Krankenscheine oder Atteste per E-Mail an die Schule.

Sollte die Abwesenheit unerwartet länger dauern, müssen die Schule (über das Sekretariat) sowie die Klassenleitung bzw. die Tutorinnen und Tutoren erneut informiert werden.

Nach der Rückkehr in die Schule ist unverzüglich ein schriftliches Entschuldigungsschreiben bei der Klassenleitung vorzulegen

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe benötigen zusätzlich zum Attest/Entschuldigungsschreiben einen Laufzettel, um die Fehlzeiten bei den jeweiligen Fachlehrkräften entschuldigen zu lassen.

Verlassen der Schule während der Unterrichtszeit


Wenn Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts die Schule verlassen müssen z. B. wegen eines Termins bei einem Arzt oder einer Behörde,  beachten Sie bitte folgende Regelung:

  • Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten geben dem Kind eine schriftliche Entschuldigung für die betreffende Unterrichtsstunde mit.
  • Eine Mitteilung an die Schule bzw. das Sekretariat per E-Mail sind hierfür nicht ausreichend.
  • Zusätzlich ist das Formular „Entlassung aus dem Unterricht“ erforderlich - Kenntnisnahme der Lehrkraft
  • Die Schülerin bzw. der Schüler meldet sich damit bei der jeweiligen Fachlehrkraft der Stunde ab und kann danach die Schule umgehend verlassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Entlassung aus dem Unterricht
Schulversäumnis bei Krankheit 5 bis 10 Klasse
Schulversäumnis bei Krankheit 11 bis 12 Klasse
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