Freistellungen vom Unterricht bzw. Schulbesuch 

  • Eine Beurlaubung/Freistellung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die Fachlehrkraft. Das betrifft auch Arzttermine.
  • Bis zu zwei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleitung. Stellen Sie dazu einen formlosen Antrag.
  • Beurlaubungen ab drei Unterrichtstage sowie vor oder nach den Ferien und Feiertagen werden grundsätzlich nur von der Schulleitung vorgenommen.
  • Ein Antrag ist mindestens 6 Wochen vorher  und direkt an die Schulleiterin zu stellen, j.weidel_01@schule-mv.de.

 

Ablauf zu Beurlaubungen/Freistellungen vom Schulbesuch
Vorlage Antrag Freistellung Schulbesuch (DOCX)
Vorlage Antrag Freistellung Schulbesuch
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