Freistellungen vom Unterricht bzw. Schulbesuch 

Eine Beurlaubung/Freistellung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die Fachlehrkraft. Das betrifft auch Arzttermine.

Bis zu zwei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleitung, in allen anderen Fällen die Schulleitung. Stellen Sie dazu bitte einen formlosen Antrag.

Beurlaubungen ab drei Unterrichtstage sowie vor oder nach den Ferien und Feiertagen werden grundsätzlich nur von der Schulleitung vorgenommen. Ein Antrag ist mindestens 6 Wochen vorher zu stellen. 

Ablauf zu Beurlaubungen/Freistellungen vom Schulbesuch
Vorlage Antrag Freistellung Schulbesuch (DOCX)
Vorlage Antrag Freistellung Schulbesuch