Das Verfahren zur Anmeldung in die Jahrgangsstufe 7 im gymnasialen
Bildungsgang ist an allen staatlichen Schulen Rostocks durch das Staatliche Schulamt Rostock und die Trägerin, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vereinheitlicht.
Der Anmeldezeitraum für die neue 7. Klasse ist immer im Februar eines Jahres, Ihr Kind ist dann in der 6. Klasse.
Die Abgabe des Anmeldebogens erfolgt durch Sie, als Eltern/Sorgeberechtigte, an der Erstwunsch-Schule, nicht an der derzeitig besuchten Schule.
Wichtig: Die Unterlagen nur beim Erstwunsch einreichen. KEINE Mehrfachanmeldungen vornehmen.
Ein Zweitwunsch ist zwingend anzugeben, falls eine Aufnahme am Erstwunsch NICHT möglich ist und eine Umlenkung erfolgen muss.
Das Anmeldeverfahren zum Übergang in die neue Klasse 7 zum Schuljahr 2025/26 ist beendet.
Aufnahmebestätigungen an die Eltern/Sorgeberechtigten erfolgen erst nach Freigabe durch das Staatliche Schulamt Rostock (nicht Amt für Schule und Sport der Stadt Rostock) ca. Ende Mai 2025.
Zum weiteren Verfahren werden telefonisch keine Angaben gemacht.
Zur Anmeldung Ihres Kindes sind bitte folgende Unterlagen einzureichen:
Wir bitten bei der Anmeldung auf die örtliche Zuständigkeit einer Schule zu achten. Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich der Schüler/die Schülerin seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Lesen Sie auch dazu die Information dazu von unserem Schulträger:
Das Vorgehen gilt NICHT für die Schülerinnen und Schüler in unseren Hochbegabtenklassen.
Das Vorgehen gilt NICHT bei einem Wechsel bei Umzug nach Rostock. Schreiben Sie dazu unsere Schule per Mail an.