Nachhilfeprogramm gestartet

Das Land unterstützt ab sofort die Nachhilfe und Förderung für Schülerinnen und Schüler. Die Anträge unterstützen wir, indem wir unkompliziert die Nachweise für den Schulbesuch bereitstellen.

Das bereits in den Sommerferien 2020 erfolgreiche außerschulische Lern- und Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler wird neu aufgelegt und so ausgebaut, dass es auch während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht wahrgenommen werden kann. Dafür wird das Land erneut mit privaten Bildungsanbietern zusammenarbeiten. Sobald die privaten Bildungsanbieter ihre Lernangebote wieder durchführen können, kann jede Schülerin und jeder Schüler einer allgemein bildenden Schule oder eines Fachgymnasiums in Mecklenburg-Vorpommern dann bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten in Anspruch nehmen. Dieses Programm läuft sowohl zusätzlich zum Unterricht während der Schulzeit als auch während der Ferien. Das Angebot kann unabhängig von einem bereits bestehenden privat finanzierten außerschulischen Lern- und Förderangebot oder einer bereits laufenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) in Anspruch genommen werden.

Ab dem 10. Mai 2021 wieder möglich sein wird, zusätzliche außerschulische Lern- und Förderangebote in Anspruch zu nehmen:

  • befristet bis zum letzten Freitag der Sommerferien am 30. Juli 2021,
  • freiwillig bis zu 30 direkt pädagogisch begleitete Förderstunden à 45 Minuten je
    Schülerin/Schüler,
  • durch das Land bis zu einem Förderstundensatz von 12,50 EUR je Schülerin/Schüler finanziert,
  • sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit.

Angepasst an die derzeitige Situation ist – solange keine Präsenzangebote möglich sind – auch die Wahrnehmung pädagogisch begleiteter onlinebasierter Lern- und Förderangebote der unter Schritt 3
benannten außerschulischen Anbieter möglich.
Sind Präsenzangebote möglich, diese aufgrund einzuhaltender Hygienemaßnahmen zunächst allerdings nur als Einzelförderung, entscheiden Sie, liebe Eltern bitte selbst, ob ein solches Angebot bei
eventuell erforderlicher privater Zuzahlung wahrgenommen werden soll oder abgewartet wird, bis die Teilnahme in einer geförderten Kleingruppe in Präsenz möglich wird.

Wer kann ein Lern- und Förderangebot im Rahmen des Landesprogrammes wahrnehmen?
Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 an einer allgemein bildenden Schule in Mecklenburg-Vorpommern lernen.
Ein solches Angebot kann ganz unabhängig von einem bereits bestehenden privat finanzierten außerschulischen Lern- und Förderangebot oder einer bereits laufenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) in Anspruch genommen werden.
Was ist dafür zu tun?
Schritt 1: Der Berechtigungsschein wird hier angefordert:
den Berechtigungsschein zusenden lassen, ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben zur Schülerin/zum Schüler ausfüllen.

Schritt 2: Die Bestätigung des Schulbesuches im Schuljahr 2020/2021 erfolgt durch die Schule. Dafür werden Unterschrift und Stempel der Schule auf dem Berechtigungsschein eingeholt. (durch Sekretariat – auch eingescannt möglich)
Schritt 3: Der so ausgefüllte Berechtigungsschein wird bei einem selbst gewählten Anbieter von Lern und Förderangeboten vorgelegt, das Angebot vereinbart und gestartet. Außerschulische Anbieter von Lern- und Förderangebote können z. B. Nachhilfeinstitute oder aber auch
Einzelpersonen sein, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote in Mecklenburg-Vorpommern unterbreiten.
Schritt 4: Am Ende der Lernförderung wird die Durchführung auf dem Berechtigungsschein mit Unterschrift bestätigt, damit der Anbieter seine Leistung gegenüber dem Land MecklenburgVorpommern ordnungsgemäß abrechnen und seine Vergütung von dort erhalten kann.